Die Verordnung legt nicht exakt fest, in welchen Abständen die Prüfung konkret durchgeführt werden muss. Stattdessen geben die entsprechenden Hersteller der unter Spannung betriebenen Geräte einen Hinweis darauf. Sehr wohl festgeschrieben hat der Gesetzgeber, dass die Arbeitsgeräte vor der ersten Nutzung sowie bei einem Wiederbetrieb überprüft werden müssen. Ausnahmen gibt es, wenn ein E-Check vom Hersteller selbst durchgeführt wurde. Dann ist eine Erstkontrolle nicht mehr notwendig. Das gilt auch für den Fall, dass der Hersteller die konkrete Funktionsweise der Anlage bestätigt. Elektrische Maschinen und Geräte sind wiederum mit anderen Verordnungen versehen. Handelt es sich etwa um Medizinprodukte, so schreibt das Medizinproduktegesetz vor, dass jene Gerätschaften mindestens alle zwölf Monate einmal fachgerecht geprüft werden müssen.