Sicherheit in jedem Wohnhaus
RAUCHWARNMELDER
Damit Sie Nacht ruhig schlafen können.
Schützen Sie Ihre Familie und Mitmenschen
Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 500 Menschen bei Bränden. Feuertote machen jedoch nur einen Bruchteil dieser Zahl aus. Rund 90 Prozent der Brandopfer fallen den hochgiftigen Rauchgasen von Wohnungsbränden zum Opfer. Rauchmelder beugen vielen Gefahren vor.
Tagsüber können Brandherde oft schnell erkannt und gelöscht werden, während nachts auch der Geruchssinn ruht, überraschen die Opfer im Schlaf, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Da der Rauch aufsteigt und das Atmen erschwert, empfiehlt es sich, sich im Brandfall in einem raucharmen Bereich aufzuhalten. Darüber hinaus verursachen Brände Jahr für Jahr enorme Sachschäden. Diese können relativ einfach und kostengünstig minimiert und ggf. vermieden werden.
Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes und der Gefahrenabwehr sind Rauchmelder mittlerweile in fast allen Bundesländern in Wohnungen Pflicht. Jeder Neubau muss über Rauchmelder verfügen. Auch in Bestandsgebäuden müssen für eine gewisse Zeit Rauchmelder installiert werden, am besten in jedem Raum einer. Dies gewährleistet die Sicherheit des gesamten Hauses oder der gesamten Wohnung. Eines sollten Sie nie vergessen: Smarte Technik rettet Leben! Das Gesetz sieht in der Regel die niedrigste Schutzstufe vor, die vorschreibt, dass in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren zu Fluchtwegen mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein muss. Wir beraten Sie zur Gesetzeslage in Ihrer Nähe oder welcher Rauchmelder für Sie am besten geeignet ist. Wir beraten Sie kompetent zu dem Thema Rauchwarnmelder.
Was macht ein Rauchwarnmelder und ein Rauchmelder – Was ist der Unterschied?
In Sicherheitsfragen weiß Elektro-Service-Hannover mehr!
Rauchwarnmelder
Wer im Alltag von Rauchmeldern spricht, meint meistens Rauchwarnmelder. Auch in Broschüren und Ratgebern werden diese Begriffe oft gleichwertig benutzt. Diese sind klar voneinander getrennt: Rauchwarnmelder warnen Bewohner von Privatgebäuden vor Brandgefahr. Daher werden sie auch als Haushaltsrauchmelder bezeichnet. In diesem Fall wäre es ein Rauchwarnmelder, den Sie an der Decke Ihres Hauses installiert haben, um mit einem eingebauten lauten Alarmsignal vor Rauchentwicklung zu warnen. Daher ist der Begriff „Rauchmelderpflicht“ irreführend.
Rauchmelder
Rauchmelder sind wie der „große Bruder“ der Rauchwarnmelder. Rauchmelder werden in öffentlichen Gebäuden eingesetzt und sind im Gegensatz zu Rauchwarnmeldern an eine Brandmeldeanlage (BMA) angeschlossen. Rauchmelder schlagen nicht nur lokal Alarm, sie melden den Alarm auch an die Brandmeldezentrale. Die Feuerwehr wird dann automatisch benachrichtigt. Rauchmelder finden sie unter anderem in Flughäfen, Bahnhöfen, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern oder Industriegebäuden.
Brand- & Feuermelder
Der Oberbegriff „Brandmelder“ bezeichnet jedes Gerät oder System, das bei Brandgefahr einen Alarm auslöst. Es wird zwischen automatischen und nicht automatischen Brandmeldern unterschieden. Ersteres umfasst Wärme- oder Rauchmelder. Zu den nicht automatischen Feuermeldern gehört das kleine rote Kästchen des (manuellen) Feuermelders, den man eigentlich selbst „alarmieren“ muss, indem man die Schutzscheibe einschlägt und den dadurch freigelegten Alarmknopf drückt. Auch in öffentlichen Gebäuden sind manuelle Feuermelder weit verbreitet.
In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden, Wohnungen und wohnungsähnlichen Bereichen. Details unterliegen je nach Wohnort den jeweiligen Landesbauordnungen. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausstattung umfasst in den meisten Fällen alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtwege genutzt werden. In Berlin und Brandenburg sind die Gesetze etwas strenger, dort gelten Ausstattungspflichten für alle öffentlichen Räume (außer Küchen).
Um Ihren Bedarf an Rauchwarnmeldern herauszufinden, nutzen Sie einen der folgenden Links (externer Inhalt ohne Gewähr):
Wer ist für den Kauf und die Installation von Rauchmeldern verantwortlich?
Grundsätzlich liegt die Pflicht zur Ausstattung eines Gebäudes mit Rauchwarnmeldern beim Eigentümer. Das bedeutet, dass er für die Beschaffung und Installation verantwortlich sein muss. Wenn jemand bei einem Brand ums Leben kommt, kann es zu strafrechtlichen Sanktionen kommen, wenn er nicht ausgerüstet wird.
Wer trägt die Kosten?
Ein Vermieter kann seine Mieter in Form moderner Mieterhöhungen an den Kosten für die Installation von Rauchwarnmeldern beteiligen. Gleiches gilt für die Kosten der Begehung: Sie können als Betriebskosten geltend gemacht werden, sofern dies im Mietvertrag entsprechend geregelt ist.
Wer ist für die Überprüfung zuständig?
Die Beantwortung dieser Frage erfordert einen Blick in die Gesetzestexte der einzelnen Bundesländer. Diese enthüllen manchmal wortreiche Aussagen wie „Gewährleistung der Betriebsbereitschaft liegt in der Verantwortung des unmittelbaren Eigentümers, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst“. Im Klartext heißt das, dass sich der entsprechende Bewohner darum kümmern soll. Alternativ können Immobilieneigentümer oder Vermieter die jährliche Inspektion selbst durchführen oder einen Fachmann damit beauftragen.
Darüber hinaus gibt es einige Landesbauordnungen, die keine Aussage zu diesem Thema enthalten. Hier ist – nach aktueller Rechtsauffassung – auch der Grundstückseigentümer für die Betriebsbereitschaft der Geräte verantwortlich.
Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sollten sich private Eigentümer genau überlegen, wer für die Prüfung von Rauchwarnmeldern zuständig ist. In jedem Fall empfiehlt es sich, die entsprechenden Verantwortlichkeiten im Mietvertrag schriftlich festzuhalten.
Wie immer gilt: Elektro-Service-Hannover prüft Ihre Rauchwarnmelder – zuverlässig. Damit Sie sicher sind.
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